ABGs der Firma media-x-vision
Inhaber: Dipl. Wirt. Ing. Matthias Veith
Am Lindenbach 6
51580 Reichshof


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen





1. Geltungsbereich

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen und weiterer Bedingungen, die sich vor allem auf die Lieferung, Lizenzierung und Entwicklung von Software erstrecken. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.



2. Vertragsabschluß

2.1 Alle Angebote von media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf angebotener Ware bleibt vorbehalten. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich herausstellt, dass der Kunde/Auftraggeber nicht kreditwürdig ist.

2.2 Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

2.3 Liefertermine werden nach der voraussichtlichen Dauer der erforderlichen Arbeiten und aufgrund der nach bestem Ermessen absehbaren Verfügbarkeit der benötigten Komponenten und Personalkapazitäten festgelegt. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith ist nicht verantwortlich für unvorhergesehene Umstände und Hindernisse und dadurch ausgelöste Verzögerungen, unabhängig davon, ob diese bei media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith oder bei externen Herstellern auftreten, wie z.B.: höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, von media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith unverschuldete Verspätungen bei Lieferungen.



3. Preise

3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich ab media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen, jedoch zuzüglich der zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Mehrwertsteuer. Lieferung erfolgt nach unserer freien Wahl. Die Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu erfolgen. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

3.2 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.



4. Gefahrübergang, Lieferung

4.1 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes oder von Teilen davon an den Frachtführer bzw. dessen Beauftragtem, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragtem auf den Kunden/Auftraggeber über. Das gilt auch für den Fall von Rücksendungen reparierter oder reklamierter Waren an den Kunden.

4.2 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Falle geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.



5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Kaufsache geht damit erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Käufer über.

5.2 Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Empfänger widerrufen.



6. Gewährleistung

6.1 media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit großer Sorgfalt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht völlig auszuschließen ist, dass der Liefergegenstand (z.B. Software) Fehler enthält. Im Falle von Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand bzw. die Software auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

6.2 Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Wochen nach Lieferung anzeigt. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

6.3 Gewährleistungsansprüche gegen media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith beginnen mit der Abnahme durch den Kunden und verjähren in sechs Monaten. Sie sind nicht übertragbar.



7. Haftung

7.1 media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith haftet nur für Ersatz des vorhersehbaren Schadens. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith haftet weiter nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

7.2 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Lieferung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung (auch Serviceleistung).



8. Sonstige Vereinbarungen

Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag ist nicht zulässig. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine Ersatzregelung, die dem wirtschaftlich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.





II. Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Software





1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge über die Erstellung sowie die Modifikation/Erweiterung von Software.

2. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die entwickelte Software samt Dokumentation bei vertragsgemäßer Nutzung den Vorgaben entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihre Tauglichkeit demgegenüber aufheben oder mindern.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Fehler, soweit diese reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Auftraggeber hat Fehler unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen. Die Software wird dem Auftraggeber nach Fertigstellung übergeben. Sie gilt, wenn keine oder nur solche Mängel nachgewiesen werden, die die Funktionsfähigkeit der Software nur unwesentlich beeinträchtigen, 4 Wochen nach Übergabe als abgenommen. Sie gilt weiter als abgenommen, sobald die Software nach Beseitigung eventueller Fehler alle wesentlichen, im Angebot zugesagten Funktionen erfüllt.

Die Gewährleistung endet mit Ablauf von 6 Monaten nach der Abnahme. Wird eine Teilleistung vom Auftraggeber genutzt, beginnt die Gewährleistungsfrist für diese Teilleistung mit dem ersten Tag nach der Teilabnahme. Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Auftraggeber ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nachweist, dass der Eingriff für die Fehler nicht ursächlich ist.

3. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software einschl. Dokumentation für den vorgesehenen, im Angebot näher beschriebenen Zweck und auf der im Angebot angegebenen Rechnerkonfiguration einzusetzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf die Software nicht anderweitig verwerten.

4. Unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechts hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des durch die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.





III. Geschäftsbedingungen für die Gewährung von
Nutzungslizenzen für Software





1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge zur Gewährung von Nutzungslizenzen für Software-Produkte der media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.



2. Vertragsgegenstand

Einzelheiten in bezug auf Art und Eigenschaften sowie Form der zu überlassenden Softwareprodukte, Vergütung sowie Umfang der Lizenz werden aufgrund der mitgelieferten Produktbeschreibung sowie durch zusätzliche Vereinbarung geregelt. Die Installation in einem Netzwerk, Timesharing-, Mehrprozessor- oder einem Multi-User-System sowie auf Systemen mit Online-Zugriff über Telefon, Datenleitung, LAN u.ä. bedarf einer besonderen Vereinbarung.



3. Eigentumsrechte

Sämtliche Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei der media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith. Der Lizenznehmer ist zur Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte nur im Rahmen der schriftlich festgelegten Bedingungen befugt. Bei Verkauf oder Überlassung von Kopien von Daten, Software, zugehöriger Dokumentation usw. auf allen Arten von Datenträgern (z.B. Disketten, CD-ROMs, WORM, Kassetten, u.ä.) durch den Lizenznehmer an Dritte, die mit Software von media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith aufgebaut oder genutzt werden, hat der Lizenznehmer diesen dieselben Nutzungsbedingungen und -beschränkungen aufzuerlegen, denen er selbst unterliegt.



4. Vertrauliche Behandlung von Unterlagen und Programmen

Die Software und Handbücher sind Betriebsgeheimnis von media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith und urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht vertragswidrig verwendet wird. Die Software und die zugehörige Dokumentation darf daher ohne schriftliche Genehmigung von media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith weder vermietet, verleast, in sonstiger Art und Weise veröffentlich oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich Dokumentation weder kopieren, verändern, bearbeiten noch übertragen. Insbesondere dürfen die Software und die zugehörige Dokumentation weder übersetzt, recompiliert, disassembliert noch nachentwickelt werden. Dies gilt sowohl für die Software im Ganzen als auch für Teile von ihr. Auch darf der Lizenznehmer die Software und die Dokumentation weder ganz noch in Teilen dafür verwenden, ein eigenes Softwaresystem zu generieren, das dem hier lizensierten System technisch und/oder funktionell entspricht. Kopien dürfen nur zu Sicherungszwecken erstellt werden. Dieses gilt sowohl für die Software im Ganzen als auch für Teile von ihr und der zugehörigen Dokumentation.



5. Kündigung

Bei einer etwaigen Kündigung einer oder mehrerer Nutzerlizenzen durch media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith, hat der Lizenznehmer alle in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software und der zugehörigen Dokumentationen an media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith zu übergeben oder zu vernichten und eine Bestätigung über diese Vernichtung an media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith zu schicken. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith kann bei Einräumung eines Nutzungsrechtes auf unbestimmte Dauer das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, falls der Lizenznehmer schwerwiegend gegen die Bestimmungen des geltenden Vertrages verstößt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. eMail erfüllt das Schriftformerfordernis nicht





IV. Geschäftsbedingungen für Domainservice und Providing





1. Vertrag

Der Vertrag kommt auch ohne Gegenzeichnung des Antrags durch media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith zustande.



2. Preise / Leistungen

2.1 Alle Angebotspreise sind Festpreise. In den Leistungen ist ein kostenloser Email Support enthalten. Rückerstattungen für Mindernutzung ist nicht möglich. Die Registrierung verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit (mindestens 1 Jahr bei Domains und Servern mit Jahresgebühr), falls nicht 30 Tage vor Ablauf des Registrierungszeitraumes schriftlich gekündigt wird.

2.1 In den Domain- und Webhostingangeboten ist - soweit nicht anders angegeben - entweder eine entsprechende Neuregistrierung einer Domain oder ein KK-Start (Umzug der Domain) beinhaltet. Sollten weitere KK-Starts notwendig werden, weil z.B. der bisherige Provider die Domainuebernahme ablehnt, kann media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith dem Kunden den zusätzlichen Aufwand berechnen.

2.3 media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith ist berechtigt, die Rechnung per Email an den Kunden zu senden. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine andere uns bekannte Email-Adresse übersandt worden ist. Einwändungen gegen die Rechnungen von media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwändungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, muß dann aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen.

2.4 media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.

2.5 Soweit media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith kostenlose Dienste zur Verfügung und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Domains, die für Webspacekunden kostenlos registriert werden, bleiben im Eigentum und Besitz von media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith, sofern der Kunde die genannte Mindestvertragslaufzeit nicht erfüllt. Ebenso behält sich media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith das Recht vor, Domains und Daten zurückzuhalten, bzw. KK-Anträgen nicht zuzustimmen, wenn die berechtigten Forderungen durch den Kunden nicht beglichen sind.

2.6 Internet-Domains

a) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

b) Der Provider hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluß. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.

c) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt im Namen des Kunden auf die Internet-Domain zu verzichten.



3 Kündigung

3.1 Der Vertrag ist mit Ausnahme der im Angebot gekennzeichneten Angaben auf ein Jahr abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag um den Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises. Die Registrierung von Domainnamen erfolgt für mindestens 1 Jahr (.com .net .org .info .biz Domains für 2 Jahre), falls bei der Bestellung nicht anderweitig vereinbart.

3.2 Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens eine Woche vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

3.3 Bei KK-Anträgen kann media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith nur zustimmen, wenn alle Forderungen beglichen sind und media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith eine schriftliche Einverständniserklärung per Fax oder Brief zugegangen ist (Denic-Richtlinien).

3.5 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung reicht die Zusendung per Email. Vertragswirksam wird die Kuendigung seitens des Kunden jedoch nur durch Zusendung einer handschriftlichen Unterzeichnung der Kuendigung (Legitimationspruefung) innerhalb einer Woche nach Emailversand.



4. Schäden / Probleme / Haftung

Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Natürlich ist der Kunde in diesem Fall ebenfalls berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die für das laufende Jahr erhobenen Kosten werden in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Für Störungen innerhalb des Internet ist media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith nicht haftbar. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Zuteilung oder Verfügbarkeit der bestellten Domainnamen durch das jeweilige NIC.



5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

a) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermässige Inanspruchnahme überlastet werden,

b) die Zugriffsmöglichkeit auf die media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; verstossen oder Gestaltung der Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze, so räumt der Kunde media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist. Das Recht zur Kündigung gemäss §4 Abs.3 bleibt hiervon unberührt,

c) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, und alle internen Schriftwechsel, Verträge und Absprachen mit media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith vertraulich zu behandeln und Unbefugten nicht zugänglich zu machen.

d) media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften des Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith geführt wird, jede Änderung der Anschrift anzuzeigen.

e) alle Daten die der Kunde oder media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith im Auftrag des Kunden in die Systemdatenbank einpflegt müssen vom Kunden selbst gesichert werden. Ein entsprechendes Sicherungssystem wird dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith ist nicht für die Schäden, Folgeschäden oder entgangenem Gewinn durch Datenverlust haftbar.

f) Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde darf auf den Servern KEINE erotischen, radikalen oder strafbewährte Inhalte hinterlegen. Widrigenfalls ist media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern, oder zu löschen. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt erotische Materialien, insbesondere Bilder, Videos, Audiodateien zu veröffendlichen.

g) Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail über e-Mail Adressen seiner Domain zu initieren, ohne von den e-Mail Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein.

5.2 Bei einem Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 5.1 kann media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith die Inhalte und den gesamten Email, DB und Webspace ohne vorherige Information an den Kunden löschen bzw. ganz oder teilweise Leistungen zu sperren. media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith kann Schadensersatz vom Kunden verlangen (mind. eine Jahres-Pauschale) und den Vertrag ohne Frist kündigen und die Domain dekonnektieren. Schadensersatz seitens des Pflichtverletzenden Kunden gegenüber media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith wird ausgeschlossen.



6 Nutzung durch Dritte

6.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.

6.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensanspruch.

6.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zu Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith-Dienste durch Dritte entstanden sind.



7 Zahlung und Zahlungsverzug

7.1 Alle jährlichen Nutzungsentgelte sind grundsätzlich per Lastschrifteneinzug zu bezahlen. Bei Bonitätsproblemen ist media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith berechtigt, die Internet-Präsenz des Antragstellers sofort zu sperren. Zur Wiederaufnahme der Internet-Präsenz akzeptiert der Antragsteller eine Reaktivierungspauschale von 50,00 EUR.

7.2 Bei Zahlungsverzug ist media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith berechtigt, den Anschluss zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte anteilsmässig.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges darf media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.

7.4 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

7.5 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith vorbehalten.

7.6 Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder durch Widerspruch von der bezogenen Bank nicht eingelöst wird, berechnet media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith dem Kunden Euro 12,50 pro Fall.



8 Geheimhaltung, Datenschutz

8.1 Der Vertragspartner wird hiermit gemäss §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §3 Abs.5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

8.2 Soweit sich media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith Dritter Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

8.3 media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith steht dafür ein, dass alle Personen, die von media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith mit der Abwicklung dieses einschliesslich der media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith-Datenschutzlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten vermöge der media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

8.4 Die gesamte Korrespondenz mit media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith unterliegt der Vertraulichkeit. Der Inhalt der Korrespondenz darf weder von uns noch von Ihnen an Dritte weitergegeben, publiziert oder zitiert werden. Einer Weitergabe oder Veröffentlichung - auch einer teilweisen - wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat media-x-vision [media cross vision] Matthias Veith das Recht zur fristlosen Kündigung.



9 Schlussbestimmungen

9.1 Auf diesem Vertrag findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

9.2 Für den Vertrag und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis, auch für die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

9.4 Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Domainverkäufe


  • heierstuben.de
  • ampere-party.de
  • traum-terrassendach.de
  • traumterrassendach.de
  • terrassendachforum.de
  • terrassendachfreund.de
  • terrassendachwerk.de

Anfrage zur Domain stellen

Produkte und Service:


Inhalt anzeigen